Denkmalschutz

Denkmalschutz

Denkmalgerechte Sanierung mit Respekt vor der Geschichte

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0+Projekte
0Facharbeiter

Unsere Denkmalschutz-Kompetenz ist ein Qualitätsnachweis — sie zeigt, dass wir auch die anspruchsvollsten Projekte meistern. Ob Hofburg, Rathaus oder Schloss Belvedere: Wer denkmalgeschützte Gebäude fachgerecht sanieren darf, beweist höchste handwerkliche Präzision und Materialkenntnis. Diese Erfahrung kommt jedem unserer Projekte zugute — auch Ihrem.

Denkmalgeschützte Gebäude stellen besondere Anforderungen an jede Sanierungsmaßnahme. Jede Veränderung an der Fassade bedarf der Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt (BDA). Wir kennen diese Prozesse seit über 20 Jahren und begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Abnahme durch die Behörde.

Was bei Denkmalschutz zu beachten ist

Bei der Sanierung denkmalgeschützter Fassaden gelten strenge Regeln, die den Erhalt der historischen Substanz sicherstellen. Vier Bereiche sind besonders wichtig:

Genehmigungspflicht

Vor jeder Maßnahme an einem denkmalgeschützten Gebäude muss das Bundesdenkmalamt (BDA) zustimmen. Dafür sind detaillierte Pläne, Materialproben und häufig ein restauratorisches Gutachten erforderlich. Ohne diese Genehmigung dürfen keine Arbeiten beginnen — selbst ein einfacher Fassadenanstrich ist genehmigungspflichtig.

Materialvorgaben

Das BDA schreibt historisch korrekte Materialien vor. Kunstharzfarben auf einer Barockfassade sind tabu. Stattdessen kommen Kalk, Silikat und traditionelle Techniken zum Einsatz. Wir arbeiten ausschließlich mit Materialien, die den Anforderungen des Denkmalamts entsprechen und gleichzeitig langfristigen Schutz bieten.

Farbgebung

Die Behörde legt den Farbton fest — basierend auf Befunden der Originalbeschichtung. Bei Bedarf führen wir Farbuntersuchungen durch, um die historische Farbgebung zu ermitteln. Sie können die Fassadenfarbe bei einem denkmalgeschützten Gebäude also nicht frei wählen, sondern müssen sich an die Vorgaben des BDA halten.

Dokumentation

Alle Arbeiten werden lückenlos dokumentiert. Foto-Dokumentationen vor, während und nach der Sanierung sowie detaillierte Abschlussberichte gehören zum Standard. Diese Dokumentation dient sowohl dem BDA als auch Ihnen als Eigentümer als Nachweis der fachgerechten Ausführung.

Denkmalgeschütztes Gebäude Wien - fachgerechte Fassadensanierung nach BDA-Vorgaben
Denkmalgerechte Fassadensanierung unter Aufsicht des Bundesdenkmalamts

Der Genehmigungsprozess Schritt für Schritt

1

Bestandsaufnahme & Befundanalyse

Wir dokumentieren den Zustand Ihrer Fassade, nehmen Materialproben und erstellen ein detailliertes Schadensbild. Diese Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.

2

Abstimmung mit dem BDA

Wir legen dem Bundesdenkmalamt einen Maßnahmenplan vor und stimmen Materialien sowie Techniken ab. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit kennen wir die Anforderungen genau.

3

Genehmigung & Auflagen

Das BDA erteilt die Genehmigung — häufig mit spezifischen Auflagen zu Materialien, Farben oder Ausführungsmethoden. Wir stellen sicher, dass alle Auflagen in der Planung berücksichtigt werden.

4

Fachgerechte Ausführung

Die Arbeiten werden gemäß der Genehmigung durchgeführt. Regelmäßige Kontrollen durch das BDA und unsere eigene Qualitätssicherung garantieren die Einhaltung aller Vorgaben.

5

Dokumentation & Abnahme

Nach Abschluss erstellen wir eine umfassende Fotodokumentation und einen Abschlussbericht. Die BDA-Abnahme bestätigt die denkmalgerechte Ausführung.

Zusammenarbeit mit Behörden

Bei denkmalgeschützten Gebäuden in Wien sind mehrere Behörden involviert. Das Bundesdenkmalamt (BDA) ist die zentrale Stelle für alle Denkmalschutz-Fragen. Darüber hinaus spielt die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) eine wichtige Rolle bei der Genehmigung von Fassadenarbeiten im Stadtbild. Bei größeren Projekten kann auch die MA 21 (Flächenwidmung) relevant sein.

Wir übernehmen diese Abstimmungen für Sie. Unsere langjährige Zusammenarbeit mit dem BDA und den Wiener Magistratsabteilungen sorgt für reibungslose Genehmigungsprozesse. Sie müssen sich nicht mit Behördengängen befassen — wir kümmern uns um die gesamte Koordination, von der Antragstellung bis zur Abnahme.

Detailaufnahme denkmalgeschützte Fassade Wien - restaurierte Stuckelemente und historische Oberfläche

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Unsere Denkmalschutz-Referenzen

Wir haben zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude in ganz Österreich fachgerecht saniert. Hier eine Auswahl unserer wichtigsten Referenzen:

ObjektLeistung
Hofburg WienKastenfenstersanierung
Rathaus WienSanierung historischer Tore
Schloss BelvedereFassadenbeschichtungen
Hofburg InnsbruckMalerarbeiten
Palais SchönburgMaler-, Anstreicher- und Fassadenarbeiten
Burg SchlainingFenstersanierung
Schloss PremstättenDenkmalgeschützte Fenster und Anstrich

Mehr Projekte finden Sie auf unserer Referenzen-Seite.

Palais Schönburg Wien - denkmalgerechte Fassadenrestaurierung mit historischen Materialien
Palais Schönburg: Denkmalgerechte Restaurierung mit traditionellen Techniken

Kosten bei denkmalgeschützten Gebäuden

Denkmalschutz-Arbeiten sind aufwändiger als Standard-Sanierungen. Die strengen Materialvorgaben, die umfangreiche Dokumentation und die notwendigen Behördenabstimmungen führen zu Mehrkosten von typischerweise 20–40 % gegenüber vergleichbaren Arbeiten an nicht geschützten Gebäuden.

Allerdings gibt es auch Vorteile: Aufwendungen für die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude sind steuerlich absetzbar. Zudem bietet die Stadt Wien eigene Förderlinien für Denkmalschutz-Sanierungen. Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

Unsere transparente Preisgestaltung gilt selbstverständlich auch bei Denkmalschutz-Projekten. Nach der Bestandsaufnahme und Abstimmung mit dem BDA erhalten Sie ein detailliertes Angebot mit definierten Positionspreisen — ohne versteckte Kosten.

LeistungRichtwert
Denkmalschutz-Aufschlag gegenüber Standard-Sanierung+20–40 %

Unverbindlicher Richtwert. Die genauen Kosten für denkmalgeschützte Gebäude hängen von der BDA-Abstimmung und dem Bestand ab. Nach der kostenlosen Erstbesichtigung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

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Häufige Fragen zum Denkmalschutz

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